Reiseverkehr
(Auszug aus
www.zoll.de)
Im folgenden Bereich erfahren
Sie, welche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr zu
beachten sind, wenn Sie im Rahmen einer Reise die Grenzen
überschreiten.
Jeder Reisende, der die
Grenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) überschreitet,
kommt mit dem Zoll in Berührung.
Welche zoll- und
steuerrechtlichen Vorschriften dabei
zu beachten sind,
hängt davon ab:
- ob Sie Bürger der EG
sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EG ist (Reisen
innerhalb der EG),
- ob Sie Bürger der EG
sind und Ihre Reise in ein so genanntes "Drittland"
führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der
Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen
außerhalb der EG),
- ob Sie als Besucher
aus einem Drittland nach Deutschland einreisen möchten (Aufenthalt
in Deutschland).
Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass
gewerbliche Waren
von diesen Regelungen ausgenommen sind. Sie unterliegen den
Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs.
Bei Fragen
zu gewerblichen Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EG
transportiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Finanzamt.
Informationen zum
kommerziellen Warenverkehr über die EG-Außengrenze finden
Sie im Bereich
Zoll und Steuern.
Informationen zu
Ausweispapieren, die bei der Einreise nach Deutschland oder
einem sonstigen Land benötigt werden, erhalten Sie von der
Bundespolizei oder vom
Auswärtigen Amt. |